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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14 B (https://dejure.org/2015,105317)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B (https://dejure.org/2015,105317)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 14.11.2014 - S 49 AS 1115/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14 B
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 11 AS 1185/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14
Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen (…Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - L 9 AS 32/13 B -, Breithaupt 2013, 83 = juris Rn. 9;… vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 66 Rn. 12a; vgl. auch Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2010 - L 10 AS 334/10
Beschwerdewert; unbestimmter Antrag
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14
Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - L 11 AS 1039/11 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2011 - L 11 AS 1039/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 9 AS 1342/14
Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - L 11 AS 1039/11 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 9 AS 1484/15 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 396/19 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2016 - L 9 AS 1108/15 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2019 - L 9 AS 1005/18 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2018 - L 9 AS 106/16 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2018 - L 9 AS 288/18 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2017 - L 9 AS 243/17 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 9 AS 397/19 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 9 AS 464/16 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2017 - L 9 AS 107/17 Für die Ermittlung des Beschwerdewertes sind dabei die Verhältnisse maßgeblich, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen, so dass zu prüfen ist, welche Beschwer sich in Ansehung des im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrages ergibt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015 - L 9 AS 1342/14 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER).